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Indiens Oberster Gerichtshof erlaubt Paaren, die Altersgrenzen für Leihmutterschaft zu umgehen, wenn sie vor 2021 Embryonen erfroren haben.
Der Oberste indische Gerichtshof entschied, dass Paare, die vor dem Gesetz über die Überziehung von Embryonen (Verordnung) 2021 in Kraft getreten sind, die Altersgrenzen – Frauen 23–50, Männer 26–55 – umgehen könnten, weil ihr Recht auf Leihmutterschaft beim Erfrieren von Embryonen nach den vorherigen Gesetzen festgestellt wurde.
Das Gericht, angeführt von den Richtern BV Nagarathna und KV Viswanathan, sagte das Recht auf Elternschaft kristallisiert bei Embryo-Gefrier, wodurch Altersgrenzen nicht anwendbar rückwirkend.
Die Entscheidung ermöglicht es drei Paaren, die den Prozess bereits begonnen hatten, mit Leihmutterschaft fortzufahren, wobei die reproduktive Autonomie und Fairness betont werden.
Das Urteil ändert nicht die aktuellen Altersregelungen für neue Bewerber, sondern sorgt dafür, dass vorherige rechtliche Schritte durch spätere Rechtsvorschriften nicht ungültig gemacht werden.
India's Supreme Court allows couples to bypass surrogacy age limits if they froze embryos before 2021.