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Der Oberste Gerichtshof Indiens entschied, dass private Apps wie WhatsApp nicht die Redefreiheit garantieren und somit die Rechenschaftspflicht der Nutzer unter den Bedingungen der Plattform wahren.
Das Oberste Gericht Indiens wies eine Petition von Dr. Raman Kundra zurück, wonach der Zugang zu privaten digitalen Plattformen wie WhatsApp kein Grundrecht ist.
Das Gericht betonte, dass die Nutzer die Bedingungen der Plattform befolgen müssen und lehnte Ansprüche ab, dass Kontoblöcke die Redefreiheit verletzen.
Es empfahl die Suche nach Abhilfemaßnahmen über regulatorische oder zivile Kanäle und empfahl die Verwendung alternativer Apps, insbesondere der indischen Arattai, einem sicheren, durchgängig verschlüsselten Nachrichtendienst, der im Rahmen der Initiative Aatmanirbhar Bharat gefördert wird.
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Unterscheidung zwischen öffentlichen Rechten und privaten Dienstleistungsvereinbarungen.
India's Supreme Court ruled that private apps like WhatsApp don’t guarantee free speech rights, upholding user accountability under platform terms.