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flag EU-Gerichtsvorschriften Haustiere in der Fracht sind Gepäck, Begrenzung der Haftung von Fluggesellschaften auf Standard-Gepäckentschädigung.

flag Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Haustiere, die in Flugzeugfrachträumen reisen, gesetzlich als Gepäck nach internationalem Luftrecht eingestuft werden, was die Haftung der Fluggesellschaften auf Standard-Gepäckentschädigungen bei Verlust eines Tieres beschränkt. flag Die Entscheidung, die auf einem Fall aus dem Jahr 2019 basiert, bei dem ein Hund entkommen ist, der während des Transfers von Buenos Aires nach Barcelona entkommen ist, bestätigt, dass Eigentümer ohne eine besondere Erklärung beim Check-in keine höheren Schäden, auch nicht für emotionalen Verlust, geltend machen können. flag Das Urteil legt zwar einen Präzedenzfall fest, dass Haustiere nicht als Passagiere gelten und denselben Haftungsbeschränkungen unterliegen wie unbelebte Gegenstände im Rahmen des Montrealer Übereinkommens.

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