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Ab 2025 ist das Töten eines Partners oder ehemaligen Partners mit einer föderalen Haftstrafe von mindestens 25 Jahren verbunden.
Ab 2025 werden Personen, die wegen Mordes an einem Partner oder ehemaligen Partner in einem häuslichen Gewaltfall verurteilt wurden, nach neuen Bundesgesetzen, die auf die Verschärfung der Strafen für solche Verbrechen abzielen, mit einer obligatorischen Mindeststrafe von 25 Jahren Gefängnis bestraft.
Das Gesetz, das für Fälle gilt, in denen das Opfer und der Täter ein inländisches Verhältnis hatten, markiert eine signifikante Verschiebung in der Bundesstrafjustierungspolitik.
Es soll intime Partnergewalt abschrecken und härtere Folgen für Täter gewährleisten.
Der Wandel folgt den Bemühungen um Eintreten und der zunehmenden nationalen Aufmerksamkeit für Todesfälle durch häusliche Gewalt.
Starting in 2025, killing a partner or former partner carries a federal mandatory 25-year minimum prison sentence.