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flag Ab 2025 ist das Töten eines Partners oder ehemaligen Partners mit einer föderalen Haftstrafe von mindestens 25 Jahren verbunden.

flag Ab 2025 werden Personen, die wegen Mordes an einem Partner oder ehemaligen Partner in einem häuslichen Gewaltfall verurteilt wurden, nach neuen Bundesgesetzen, die auf die Verschärfung der Strafen für solche Verbrechen abzielen, mit einer obligatorischen Mindeststrafe von 25 Jahren Gefängnis bestraft. flag Das Gesetz, das für Fälle gilt, in denen das Opfer und der Täter ein inländisches Verhältnis hatten, markiert eine signifikante Verschiebung in der Bundesstrafjustierungspolitik. flag Es soll intime Partnergewalt abschrecken und härtere Folgen für Täter gewährleisten. flag Der Wandel folgt den Bemühungen um Eintreten und der zunehmenden nationalen Aufmerksamkeit für Todesfälle durch häusliche Gewalt.

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