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Bangladesch genehmigt 5% Mietzulage für nicht staatliches Schulpersonal, mit Wirkung 1. November 2025.
Die Regierung von Bangladesch hat eine 5 %ige Hausmietzulage auf Basis des Grundgehalts – mindestens Tk 2.000 – für Lehrer und Mitarbeiter an nichtstaatlichen Schulen, Hochschulen und Madrasas im Rahmen des Monatslohnordnungssystems mit Wirkung zum 1. November 2025 genehmigt.
Die in einem Rundschreiben des Finanzministeriums angekündigte Zulage wird keine Verzugszahlungen enthalten und muss sich an die künftigen nationalen Lohnanpassungen anpassen.
Sie unterliegt Haushaltszwängen und muss den bestehenden MPO-Politiken folgen.
Die Entscheidung folgt einem achttägigen Protest von MPO-Mitarbeitern, die höhere Vergütungen fordern.
Für Zahlungsunregelmäßigkeiten werden die zuständigen Behörden haftbar gemacht.
Bangladesh approves 5% rent allowance for non-government school staff, effective Nov. 1, 2025.