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Bangladeshs Wahlkommission lehnte den Antrag der National Citizen Party ab, das "Shapla"-Symbol zu verwenden, unter Berufung auf rechtliche Einschränkungen.
Bangladeshs Wahlkommission hat die Forderung der Nationalen Bürgerpartei, das "Shapla"-Symbol (Wasserlilie) zu verwenden, abgelehnt und erklärt, dass es sich nicht im offiziellen Register der genehmigten Symbole nach den geltenden Gesetzen befindet.
Kommissar Md Anwarul Islam Sarkar betonte, dass die EG trotz politischer Forderungen keine Symbole außerhalb der gesetzlichen Richtlinien zuweisen könne.
Die Entscheidung, die Teil der größeren Bedenken über Transparenz und Unabhängigkeit ist, kommt, da die bevorstehende Wahl für Februar vor Ramadan festgelegt wird.
Die Europäische Kommission bekräftigte ihr Engagement für einen fairen Prozess mit Unterstützung von Sicherheitsbehörden und bestätigte, dass die Awami League aufgrund einer gesetzlichen Aussetzung nicht teilnehmen kann.
Bangladesh's election commission denied the National Citizen Party's request to use the "Shapla" symbol, citing legal restrictions.