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Eine vorgeschlagene antimuslimische Haßdefinition wird aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Redefreiheit überprüft, ohne dass eine endgültige Entscheidung per 18. Oktober 2025 vorliegt.
Eine vorgeschlagene Definition des antimuslimischen Hasses wird angesichts der Besorgnis über die freie Meinungsäußerung neu überdacht, was eine Debatte darüber auslöst, wie die Anerkennung von Hassverbrechen mit verfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen in Einklang gebracht werden kann.
Die überarbeitete Definition hat die Prüfung auf potenziell breite Sprache, die sich auf rechtmäßige Ausdrucksformen, insbesondere im öffentlichen Diskurs, auswirken könnte, gezogen.
Beamte und Interessenvertretungen wägen die Auswirkungen sowohl auf die Bürgerrechte als auch auf die Meinungsfreiheit ab, ohne dass eine endgültige Entscheidung am 18. Oktober 2025 angekündigt wurde.
A proposed anti-Muslim hate definition is under review due to free speech concerns, with no final decision as of Oct. 18, 2025.