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flag Ein kanadisches Gericht entschied, dass Käufer nicht verpflichtet waren, ein Haus zu kaufen, nachdem die Verkäufer den Vertrag ohne ihre Unterschrift geändert, auch für eine geringfügige Änderung.

flag Ein Gericht in Ontario entschied 2024, dass Hauskäufer Aashish und Arpita Patel nicht verpflichtet waren, ein Haus Kitchener zu kaufen, nachdem die Verkäufer den Vertrag geändert, indem sie eine Standard-Schedule B, die die Käufer nie unterzeichnet. flag Die Änderung, auch wenn geringfügig, war ein Gegenangebot, das nie akzeptiert wurde, so dass kein verbindlicher Vertrag bestand. flag Die Käufer zogen sich zurück und weigerten sich, eine Kaution von $50.000 zu zahlen. flag Die Verkäufer verkauften später das Haus für $25.000 weniger und wurden angewiesen, ihre eigenen Anwaltskosten und die Käufer zu bezahlen . flag Die Entscheidung bestätigt, dass jede Änderung eines Immobilienangebots – egal wie routinemäßig – die Vereinbarung bricht, sofern nicht beide Parteien identische Bedingungen unterzeichnen.

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