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Die EU hat ihr Entwaldungsschutzrecht aktualisiert, die Fristen für kleine Unternehmen verlängert und die Einhaltung der Vorschriften für Importeure von landwirtschaftlichen Schlüsselgütern vereinfacht.
Die Europäische Union hat die Änderungen ihres EUDR-Gesetzes zur Bekämpfung der Entwaldung (Anti-Entwaldung) abgeschlossen und die Durchsetzungsfrist für große und mittlere Unternehmen bis zum 30. Dezember 2025 beibehalten, wobei Klein- und Kleinstunternehmen bis zum 30. Dezember 2026 die Einhaltung der Vorschriften gewährt wird.
Die überarbeiteten Vorschriften beschränken die Sorgfaltspflichten auf den ersten Importeur von Waren wie Kaffee, Kakao, Palmöl und Rindfleisch, wodurch die nachgelagerten Marktteilnehmer weniger belastet werden.
Kleine Erzeuger in risikoarmen Gebieten werden nur eine einmalige Erklärung benötigen.
Die Anpassungen zielen darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften zu straffen, ohne die Kernziele des Gesetzes zu verzögern, und zwar unter Berücksichtigung der Bedenken hinsichtlich technischer und administrativer Herausforderungen.
Der Vorschlag wartet nun auf die endgültige Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat.
The EU updated its anti-deforestation law, extending deadlines for small firms and simplifying compliance for importers of key agricultural goods.