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Neuseeland stoppt die Klimaberichterstattungsregeln für 2025/2026, um die Einhaltung der Vorschriften durch anhängige Gesetze zu erleichtern.
Die neuseeländische Finanzmarktbehörde (FMA) wird die Anforderungen an die Klimaberichterstattung für bestimmte Unternehmen im Zeitraum 2025/2026, beginnend am 1. November 2025, aufgrund noch ausstehender Gesetzesänderungen nicht durchsetzen.
Stellen mit Bilanzdaten am oder vor dem 30. Juni 2025 müssen bis zum 31. Oktober 2025 noch Klimaerklärungen abgeben, wenn die Vorbereitungen vor der Ankündigung der Regierung am 22. Oktober begonnen haben.
Die vorübergehende Befreiung durch "keine Maßnahmen" soll die Einhaltungskosten senken und die Marktstabilität in Zeiten der Unsicherheit unterstützen.
Es ist kein Antrag erforderlich, und die FMA kann vor dem nächsten Berichtszeitraum neu bewerten.
Freiwillige Berichterstattung bleibt zulässig, muss aber den Regeln des fairen Handels folgen.
Die Freistellung schützt nicht vor Ansprüchen Dritter.
New Zealand pauses climate reporting rules for 2025/2026 to ease compliance amid pending laws.