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Oberstes Gericht leugnet Bihar Ausnahmeregelung, ordnet Chefsekretäre bundesweit (außer Delhi, WB, Telangana) erscheinen 3. November auf streunenden Hund Angriff Verzögerungen.
Der Oberste Gerichtshof lehnte die Bitte von Bihar ab, seinen Chefsekretär von der Anwesenheit am 3. November im landesweiten Streunerhund-Fall auszuschließen, und wies die Behauptungen über die Wahlarbeitslast zurück.
Das Gericht betonte die Bedeutung der Angelegenheit und befahl allen Staaten und Union Territorien, mit Ausnahme von Delhi, Westbengalen und Telangana, ihre Chefsekretäre scheinen zu erklären, Verzögerungen bei der Umsetzung der Gerichtsrichtlinien.
Der Fall konzentriert sich auf steigende streunende Hundeangriffe und ihre Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Indiens internationales Image.
Supreme Court denies Bihar’s exemption, orders chief secretaries nationwide (except Delhi, WB, Telangana) to appear Nov. 3 on stray dog attack delays.