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RSS-Chef verteidigt nicht registrierten Status, unter Berufung auf gerichtliche Anerkennung und historischen Präzedenzfall.
Mohan Bhagwat verteidigte den nicht registrierten RSS-Status in Bengaluru und sagte, dass Gerichte und die Einkommenssteuerbehörde ihn als einen Körper von Einzelpersonen mit steuerbefreitem Status anerkennen.
Er argumentierte, die Registrierung sei bei der Gründung 1925 nicht erforderlich und zitierte drei frühere Verbote, die von Gerichten als Beweis der Legitimität unter ständiger politischer Kontrolle bestätigt wurden.
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RSS chief defends unregistered status, citing court recognition and historical precedent.