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Das EU-Gericht hält die Mindestlohnrichtlinie aufrecht, fördert die Arbeitnehmerrechte und lässt gleichzeitig die nationale Lohnautonomie zu.
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Mindestlohnrichtlinie bestätigt und seine Kernbestimmungen für Tarifverhandlungen und angemessene Löhne bekräftigt, während er spezifische Vorschriften über Lohnkriterien und automatische Indexierung aufhebt.
Das am 11. November 2025 erlassene Urteil bewahrt die nationale Autonomie bei der Lohnfestsetzung, verlangt jedoch von den Mitgliedstaaten, dass die Löhne den Lebensstandard erfüllen.
Es markiert einen großen Sieg für die Arbeitnehmerrechte, wobei Irland und andere Nationen Umsetzungspläne voranbringen.
Mit der Entscheidung werden die Bemühungen zur Bekämpfung der Armut am Arbeitsplatz und des Sozialdumpings im gesamten Block verstärkt.
EU court upholds minimum wage directive, boosting labor rights while allowing national pay autonomy.