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flag Eine neuseeländische Frau wurde der Hochwasserversicherung verweigert, nachdem der Ombudsmann festgestellt hatte, dass sie über beschädigte Gegenstände gelogen hatte, was zu einer Stornierung der Police führte.

flag Einem neuseeländischen Frauen wurde der Hochwasserversicherungsanspruch verweigert, nachdem der Ombudsmann für Versicherungen und Finanzdienstleistungen festgestellt hatte, dass sie falsche Aussagen über beschädigte Gegenstände machte, einschließlich der Auflistung von Möbeln, die in einer Einrichtung gelagert wurden. flag Der Ombudsmann entschied, dass ihr Versäumnis, Details zu überprüfen, ein rücksichtsloses Verhalten darstellte, indem er die Entscheidung des Versicherers aufrechterhielt, die Forderung zurückzuweisen und ihre Politik abzusagen. flag Der Fall hebt die Risiken der Unehrlichkeit bei Forderungen hervor, vor allem bei steigenden Hochwasserereignissen, und betont, dass ungenaue Informationen zu verweigerten Forderungen und langfristiger Unzulässigkeit der Versicherung führen können.

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