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flag Bangladesch senkt die Gewerkschaftsregistrierung auf 20 Arbeitnehmer und erweitert die Arbeitsrechte auf inländische und gemeinnützige Arbeitnehmer, mit Wirkung vom 18. November 2025.

flag Bangladeshs Übergangsregierung hat die Gewerkschaftsbildung vereinfacht und es Gruppen von nur 20 Arbeitnehmern ermöglicht, eine Gewerkschaft zu registrieren, die von der vorherigen 20%-Schwelle abweicht. flag Die Änderung, mit Wirkung vom 18. November 2025, erweitert auch die Arbeitsrechte wie Renten und providente Fonds auf Haushelfer und gemeinnützige Arbeitnehmer. flag Die Reform stimmt mit der Ratifizierung von drei IAO-Übereinkommen über Arbeitnehmerrechte, Sicherheit und Belästigung durch Bangladesch überein, was eine bedeutende Verschiebung des Arbeitsschutzes bedeutet.

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