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Ein Bundesrichter in Alaska entschied, dass die Metlakatla Indian Community ihren Anspruch auf Fangrechte nach einem Vertrag von 1900 geltend machen kann.
Ein Bundesrichter in Alaska hat einen Antrag mehrerer Stämme des Südostens abgelehnt, eine Klage der Metlakatla Indian Community wegen ihrer Fischereirechte abzuweisen.
Der Fall, der sich auf den Anspruch der Metlakatla's konzentriert, Fischereirechte auf der Grundlage eines Vertrags von 1900 zu reservieren, wird nun weitergehen.
Richter Sharon Gleason entschied, dass die Ansprüche gültig sind und vorankommen können, so dass die Gemeinschaft die Wiederherstellung ihrer föderal anerkannten Fischereirechte verfolgen kann.
Die Entscheidung stellt eine wichtige Entwicklung in einem langjährigen Streit über Vertragspflichten und indigenen Zugang zur Fischerei in Alaska dar.
A federal judge in Alaska ruled that the Metlakatla Indian Community can pursue its claim to reserved fishing rights under a 1900 treaty.