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Ein Richter wies Strafanzeigen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey wegen fehlender Beweise und Verfahrensmängel ab.
Ein Bundesrichter hat das Strafverfahren gegen James Comey, den ehemaligen FBI-Direktor im Zentrum der russischen Untersuchung, unter Berufung auf unzureichende Beweise und verfahrensrechtliche Fragen abgewiesen.
Die Entscheidung, die eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung beendet, kommt durch die laufende Überprüfung der Handhabung der Wahlsonde 2016 durch das FBI zustande.
Der Richter entschied, dass die Staatsanwälte die Beweislast, die für eine Verurteilung erforderlich nicht erfüllen.
Der Fall hatte aufgrund der prominenten Rolle von Comey in der russischen Untersuchung, die gemeinhin als "Russlandgate" bezeichnet wird, die öffentliche Aufmerksamkeit erregt.
A judge dismissed criminal charges against former FBI Director James Comey due to lack of evidence and procedural flaws.