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flag Ein Richter wies Strafanzeigen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey wegen fehlender Beweise und Verfahrensmängel ab.

flag Ein Bundesrichter hat das Strafverfahren gegen James Comey, den ehemaligen FBI-Direktor im Zentrum der russischen Untersuchung, unter Berufung auf unzureichende Beweise und verfahrensrechtliche Fragen abgewiesen. flag Die Entscheidung, die eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung beendet, kommt durch die laufende Überprüfung der Handhabung der Wahlsonde 2016 durch das FBI zustande. flag Der Richter entschied, dass die Staatsanwälte die Beweislast, die für eine Verurteilung erforderlich nicht erfüllen. flag Der Fall hatte aufgrund der prominenten Rolle von Comey in der russischen Untersuchung, die gemeinhin als "Russlandgate" bezeichnet wird, die öffentliche Aufmerksamkeit erregt.

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