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Indiens Oberster Gerichtshof sagt, dass es nicht alle Hassredenfälle überwachen wird und stattdessen auf bestehende legale Kanäle angewiesen ist.
Am 25. November 2025 entschied der Oberste Gerichtshof Indiens, dass er nicht jeden Hassredenfall landesweit überwachen würde, da bestehende rechtliche Mechanismen wie Polizei und hohe Gerichte ausreichend sind.
Die Richter Vikram Nath und Sandeep Mehta betonten, dass das Gericht kein pan-indischer Wachhund sei und forderten Petenten auf, etablierte Gerichtswege zu nutzen.
Die Entscheidung folgte einer Petition über angebliche Aufrufe zum Boykott einer Gemeinschaft, wobei das Gericht vorherige Richtlinien an Staaten zu handeln, ohne förmliche Beschwerden.
Das Gericht erkannte Bedenken an, lehnte es jedoch ab, direkt einzugreifen und plante eine weitere Anhörung für den 9. Dezember.
India's Supreme Court says it won’t monitor all hate speech cases, relying on existing legal channels instead.