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Der Oberste Gerichtshof stellt die Stimmrechte von Nicht-Bürgern über Aadhaar in Frage und betont, dass es sich um Wohlfahrt und nicht um Staatsbürgerschaft handelt.
Der Oberste Gerichtshof hat die Frage gestellt, ob Nichtbürger, die Aadhaar-Karten erhalten haben, wahlberechtigt sein sollten, wobei er betont, dass Aadhaar für Sozialleistungen und nicht für den Nachweis der Staatsbürgerschaft ist.
Das Gericht hob hervor, dass die Kommission die Anträge des Formblatts 6 prüfen muss und Anträge nicht blind annehmen kann, indem sie die Herausforderungen an die Wahlkommission mit besonderer intensiver Revision der Wählerrollen vernimmt.
Die Kommission bestätigte zwar die Befugnis, nicht förderungsberechtigte Namen zu entfernen, entschied jedoch, dass vor der Löschung eine angemessene Mitteilung erfolgen muss.
Das Gericht wies die Argumente zurück, dass der SIR-Prozess ungerechtfertigterweise Analphabeten belastet und in früheren Übungen auf eine begrenzte Entrechtung hinweist.
Er forderte die EG auf, bis zum 1. Dezember zu antworten und weitere Anhörungen durchzuführen.
Supreme Court questions non-citizens' voting rights via Aadhaar, stressing it's for welfare, not citizenship.