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Der Oberste Gerichtshof Indiens hat eine buddhistische Gruppe mit Berufung auf religiöse Rechte zur Überprüfung an die Gesetzeskommission verwiesen.
Der Oberste Gerichtshof hat die Gesetzeskommission Indiens angewiesen, ein Plädoyer des Buddhistischen Komitees für persönliches Recht zu überprüfen, in dem argumentiert wird, dass die Anwendung von hinduistischen persönlichen Gesetzen – wie etwa den Gesetzen über Ehe und Erbschaft – auf Buddhisten ihre Grundrechte verletzt, einschließlich der Religionsfreiheit.
Das Gericht stellte fest, dass Buddhisten, zusammen mit Jains und Sikhs, werden rechtlich als "Hindus" nach Artikel 25 für bestimmte Gesetze, trotz ihrer unterschiedlichen religiösen Identität.
Der Gerichtshof hat klargestellt, dass er keine Gesetze oder die Verfassung ändern kann, so dass die Petition als formelle Vertretung bei der Law Commission behandelt wurde, die bereits ein einheitliches Zivilgesetzbuch studiert.
Die Kommission wird prüfen, ob die geltenden Rechtsvorschriften im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Grundsätzen stehen, und dem Vertreter der Gruppe die Möglichkeit geben, bei der Gestaltung ihrer Ergebnisse mitzuwirken.
India’s Supreme Court has referred a Buddhist group’s plea on religious law rights to the Law Commission for review.