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Ein Berufungsgericht des Bundes entschied, dass Alina Habba nicht als US-amerikanische Übergangsanwältin wegen Verfahrensverstößen gegen das Bundesgesetz zur Reform von Stellen dienen kann.
Ein Berufungsgericht des Bundes hat die Disqualifizierung von Alina Habba als vorläufige US-Anwältin für New Jersey, Urteil ihrer Ernennung verletzt die Federal Opportunities Reform Act bestätigt.
Das 3. Berufungsgericht stellte fest, dass ihre Auswahl die erforderlichen rechtlichen Verfahren umging, einschließlich der ordnungsgemäßen Senatsbestätigung, was den gesetzlichen Rahmen für Bundeswahlen unterminierte.
Die Entscheidung, die ausschließlich auf Verfahrensfehlern beruht, beurteilt weder ihre Qualifikationen noch ihre Leistung.
Das Urteil hindert sie daran, die Position zu halten und stärkt die Rolle der Justiz bei der Sicherstellung der Einhaltung des Bundesgesetzes.
A federal appeals court ruled Alina Habba cannot serve as New Jersey’s interim U.S. Attorney due to procedural violations of the Federal Vacancies Reform Act.