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Ein Richter entscheidet, dass Cher 50% der Lizenzgebühren für ihre Hits der 1960er und 1970er Jahre behält und Mary Bonos Angebot, ihre Rechte zu widerrufen, ablehnt.
Ein Bundesrichter in Los Angeles hat erneut zugunsten von Cher in ihrer Klage gegen Mary Bono entschieden und bestätigt, dass Chers 50%-Anteil an Lizenzgebühren aus ihren 1960er und 70er Jahren Musikpartnerschaft mit Sonny Bono.
Der Richter lehnte Bonos Versuch ab, Cher's Rechte nach dem Copyright Act zu widerrufen, und bestätigte Cher's anhaltenden Anspruch auf Lizenzgebühren von Hits wie "I Got You Babe" und "The Beat Goes On", sowie ihr Recht, Zahlungen direkt zu erhalten, obwohl sie ihre Rechte an Iconic Artists Group im Jahr 2022 verkauft hat.
Die Entscheidung, vom 26. November, vergibt Cher Kosten für die meisten Ansprüche, während Bono kann Kosten für einen Anspruch zurückfordern.
Mary Bono plant, Berufung einzulegen.
A judge rules Cher keeps 50% of royalties from her 1960s–70s hits, rejecting Mary Bono’s bid to revoke her rights.