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Ein 70-jähriger neuseeländischer Mann, der 1988 wegen sexueller Übergriffe angeklagt wurde, hatte keine Verjährungsfristen.
Ein Mann in den 70er Jahren, der als einer der berüchtigtsten Verbrecher Neuseelands beschrieben wurde, wurde 1988 in Onehunga, Auckland, wegen sexueller Übergriffe angeklagt, nachdem das Opfer im Mai 2025 vorkam.
Die Polizei eröffnete den Fall erneut mit konservierten Beweisen, und die Anklage war möglich, weil keine Verjährungsfristen für schwere sexuelle Straftaten.
Der Angeklagte, dessen Identität bis März 2026 unterdrückt wird, erschien vor Gericht und plädierte auf nicht schuldig.
Ein Prozess ist für den Oktober 2026 angesetzt.
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An 70-year-old New Zealand man charged with a 1988 sexual assault, no statute of limitations applied.