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Indiens Oberster Gerichtshof hält Buchcover mit dem Autor, der ein Bidi raucht, aufrecht und bezeichnet es als geschützte Kunst, nicht als Tabakwerbung.
Der Oberste Gerichtshof von Indien hat eine Petition abgewiesen, die das Cover von Arundhati Roys Memoiren "Mutter Mary kommt zu mir" anfechte, die ihr das Rauchen eines Bidi zeigt und das Bild nicht gegen die Tabakwerbungsgesetze verstößt.
Das Gericht, angeführt von Chief Justice Surya Kant, erklärte, dass die Darstellung keine kommerzielle Förderung ist und in geschützten künstlerischen Ausdruck fällt.
Es bestätigte eine Kerala High Court Entscheidung, die darauf hinweist, das Buch enthält einen Disclaimer und Gesundheitswarnung, und betonte, dass das Bild nicht gegen den Cigarettes and Other Tobacco Products Act verstößt.
Das Gericht bezweifelte die Absicht der Petition und schlug vor, sie könnte Werbung statt rechtliche Wiedergutmachung zu suchen, und bekräftigte, dass freie Meinungsäußerung überwiegt Bedenken über umstrittene Bilder in literarischen Werken.
India's Supreme Court upholds book cover showing author smoking a bidi, calling it protected art, not tobacco ads.