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Ein Bundesrichter genehmigte die Freigabe nichtöffentlicher Aufzeichnungen aus dem Fall Ghislaine Maxwells nach dem Epstein Transparency Act, mit Redactions für die Privatsphäre und laufende Untersuchungen.
Ein Bundesrichter hat das Justizministerium freigegeben, um zuvor versiegelte Großjury- und Untersuchungsunterlagen aus Ghislaine Maxwells Fall gemäß dem neuen Epstein Transparency Act freizugeben.
Das Gesetz schreibt vor, dass Epstein-bezogene Dokumente innerhalb von 30 Tagen öffentlich gemacht werden, mit Redaktionen für die Privatsphäre von Opfern und aktiven Ermittlungen.
Richter Paul Engelmayer entschied, dass die Handlung überwiegt normalen Grand Jury Geheimnis, aber immer noch erfordert ein US-Anwalt zu bestätigen, dass sensible Details ordnungsgemäß zurückgehalten werden.
Die Materialien könnten Warrants, Finanzdokumente, Reiseprotokolle, Fotos und forensische Berichte beinhalten, obwohl einige Gegenstände versiegelt bleiben.
Der Kongress hat die Akten bereits durch eine zweiparteiliche Vorladung angefordert.
A federal judge approved releasing nonpublic records from Ghislaine Maxwell’s case under the Epstein Transparency Act, with redactions for privacy and ongoing investigations.