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J&K befiehlt lokalen Körperschaften, öffentliche Räume innerhalb von zwei Wochen vor streunenden Hunden zu sichern, nach der Richtlinie des Obersten Gerichtshofs.
Die Regierung von Jammu und Kaschmir hat den örtlichen städtischen Behörden befohlen, Schulen, Krankenhäuser, Stadien und Verkehrsknotenpunkte innerhalb von zwei Wochen nach einer Richtlinie des Obersten Gerichtshofs vor streunenden Hunden zu sichern.
ULBs müssen Gebiete mit hohem Risiko identifizieren, physische Barrieren installieren, vierteljährliche Inspektionen durchführen und eine humane Behandlung durch das Programm zur Bekämpfung der Geburten von Tieren gewährleisten.
Die digitale Verfolgung von streunenden Hunden und Compliance-Berichte sind innerhalb von 30 Tagen mit Disziplinarmaßnahmen zur Nichteinhaltung erforderlich.
Lehrer werden auch angewiesen, streunende Hundeaktivitäten auf Schulgelände zu überwachen und zu melden.
Der Beschluss gilt im gesamten Unionsgebiet und betont die Koordinierung zwischen lokalen Stellen und Bezirksbehörden.
J&K orders local bodies to secure public spaces from stray dogs within two weeks, per Supreme Court directive.