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flag Ein pakistanisches Gericht wies einen Vergewaltigungsfall ab, wobei die Entscheidung über die Ehe während der 90-tägigen Scheidungsabstimmung noch gültig war, so dass keine Vergewaltigungsklage erhoben wurde.

flag Das Hohe Gericht von Lahore wies ein Vergewaltigungsverfahren gegen einen Ehemann ab und entschied, dass die Ehebeziehungen unter pakistanischer muslimischer Familienverordnung rechtlich gültig bleiben, weil die 90-tägige Scheidungsfrist nicht abgelaufen war. flag Das Gericht, geführt von Richter Tariq Saleem Sheikh, erklärte, dass eine Scheidung nicht endgültig ist, bis diese Frist endet, und da der Ehemann seine Scheidung innerhalb des Zeitrahmens zurückgezogen hat, war die Ehe zum Zeitpunkt des angeblichen Vorfalls am 17. Oktober 2024 noch rechtsverbindlich. flag Daher stellte das Gericht fest, dass die Handlung nicht der rechtlichen Definition von Vergewaltigung nach § 376 des pakistanischen Strafgesetzbuches entspricht, was das Fehlen einer ehelichen Bindung erfordert. flag Die Klage wurde abgewiesen und bestätigt, dass die strafrechtliche Haftung für Vergewaltigungen nicht gelten kann, wenn die Ehe rechtlich unversehrt bleibt.

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