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IndiGo bemüht sich um die Rückerstattung von 900 Crore auf Zoll und GST für wieder importierte Flugzeugteile, unter Berufung auf verfassungswidrige Doppelbesteuerung.
Das High Court von Delhi hat Indiens Zollbehörde angewiesen, auf ein Plädoyer von IndiGo Airlines zu antworten, die eine .900 Crore Erstattung für Zoll und GST auf wieder importierte Flugzeugteile in Übersee repariert zahlen.
Die Fluggesellschaft argumentiert, dass die Abgaben eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung darstellen, da die Waren bereits bei der Ersteinfuhr besteuert wurden und die Reparaturdienstleistung der GST unter umgekehrter Abgabe unterlag.
Sie behauptet, dass sie unter Protest gegen mehr als 4.000 Einreisescheine die Pflicht entrichtet habe, um Erdungsflüge zu vermeiden, und stützt sich dabei auf ein Urteil des Gerichts, das diese Pflichten für rechtswidrig hielt.
Die Zollbehörden wiesen die Erstattungsanträge zurück und verlangten eine Neubewertung jedes Eintrags, aber IndiGo behauptet, dass das vorherige Urteil die Beurteilungen ungültig gemacht habe.
Der Fall ist für die Anhörung am 8. April 2026, mit einer Berufung des Obersten Gerichtshofs in der gleichen Frage anhängig.
IndiGo seeks ₹900 crore refund on customs and GST for re-imported aircraft parts, citing unconstitutional double taxation.