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Ein Gericht entschied, dass der Vaishno Devi Erdrutsch eine Naturkatastrophe war, die Anrufe zu strafrechtlichen Anklagen trotz Warnungen und Ausfällen entlassen.
Ein Jammu & Kashmir Gericht wies einen Antrag auf eine strafrechtliche Untersuchung des Erdrutsches vom 26. August, der 35 Pilger im Vaishno Devi Schrein tötete, und entschied, dass es eine Naturkatastrophe statt Beweise für kriminelle Fahrlässigkeit.
Das Gericht stellte unter der Bharatiya Nyaya Sanhita keinen Prima Facie-Fall fest, der besagte, dass während Wetterwarnungen ignoriert wurden, administrative Ausfälle allein keine kriminellen Handlungen darstellen.
Es stellte fest, dass Sicherheitsprotokolle, einschließlich vorübergehender Pilgerfahrten, eingehalten wurden.
Die Entscheidung berührt keine gesonderte Untersuchung, die von Vizegouverneur Manoj Sinha angeordnet wird.
A court ruled the Vaishno Devi landslide was a natural disaster, dismissing calls for criminal charges despite warnings and lapses.