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Die Gerresheimer AG reichte eine gesetzliche Freigabe nach deutschem Recht ein, in der sie Materialinformationen von Unternehmen in ganz Europa offenlegte.
Die Gerresheimer AG gab eine Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG bekannt, die für eine europaweite Verbreitung bestimmt ist.
Die Einreichung enthält wesentliche Informationen über das Unternehmen, obwohl in der Bekanntmachung keine konkreten Angaben gemacht wurden.
Die Veröffentlichung ist Teil des Unternehmens, das die deutschen und EU-Vorschriften für die Offenlegung von Finanzinformationen erfüllt.
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Gerresheimer AG filed a regulatory release under German law, disclosing material company information across Europe.