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Bombay High Court hält die BMC davon ab, das Justizpersonal für Wahlen zu beauftragen, wobei die Störung der Justiz geltend gemacht wird.
Das Hochgericht Bombay hielt eine Dringlichkeitsverhandlung vor dem Amtssitz des Obersten Gerichtshofs ab, nachdem das Personal wieder in Wahlpflichten versetzt worden war, wodurch normale Operationen gestört wurden.
Die entfernte Sitzung hob die Belastung der Justizressourcen hervor, wenn Gerichtsangestellte während der Wahlen für bürgerliche Rollen abgelenkt werden.
Das Gericht erließ eine Zurückhaltungsanordnung, die den Chef des BMC daran hinderte, das Justizpersonal für die Wahlarbeit einzusetzen, und betonte die Notwendigkeit einer besseren Planung, um die richterliche Kontinuität bei wichtigen Wahlveranstaltungen zu erhalten.
Bombay High Court halts BMC from assigning judicial staff to elections, citing disruption to justice.