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Pakistans Wahlkommission setzt den 15. Januar 2026 fest, Frist für Gesetzgeber, finanzielle Offenlegungen einzureichen oder mit einer Aussetzung konfrontiert zu sein.
Die Wahlkommission Pakistans hat den 15. Januar 2026 als neue Frist für Gesetzgeber festgelegt, finanzielle Angaben gemäß § 137 des Wahlgesetzes 2017 einzureichen.
Wenn Sie bis dahin nicht einreichen, wird dies die Aussetzung der Mitgliedschaft ab dem 16. Januar auslösen.
Die Formulare, die zum 30. Juni 2017 das Vermögen und die Verbindlichkeiten von Gesetzgebern, Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kindern abdecken, waren ursprünglich bis 31. Dezember 2025 fällig.
Die ECP warnte davor, dass 446 Gesetzgeber aus ähnlichen Gründen nicht konform bleiben und sich einer Aussetzung gegenübersehen könnten, nachdem im vergangenen Jahr 139 Mitglieder suspendiert worden waren.
Formulare sind auf der ECP-Website erhältlich.
Pakistan's election commission sets Jan. 15, 2026, deadline for lawmakers to file financial disclosures or face suspension.