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Am 19. Dezember 2025 gewährte die CFTC einigen Anlageberatern eine vorübergehende Befreiung von bestimmten Registrierungsvorschriften für private Fonds.
Am 19. Dezember 2025 erteilte die CFTC eine befristete Ausnahmegenehmigung, die es bestimmten von der SEC registrierten Anlageberatern ermöglichte, private Fonds für qualifizierte förderungsberechtigte Personen zu verwalten, um eine CPO-Registrierung zu vermeiden, wodurch die Compliance-Bürden von erweiterten Derivatevorschriften im Rahmen von Dodd-Frank verringert wurden.
Die Entlastung gilt mit sofortiger Wirkung nur für § 3 Buchstabe c Ziffer 7 Private Funds, verlangt Formblatt PF-Einreichung und CFTC-Mitteilung und befreit qualifizierte Berater von der CPO- und CTA-Registrierung, ohne Rückzahlungsrechte, die beim Widerruf erforderlich sind.
Sie erlischt, sobald das CFTC eine Regel fertigstellt oder anders entscheidet.
On Dec 19, 2025, the CFTC gave temporary relief to some investment advisers, exempting them from certain registration rules for private funds.