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Neuseeland fügt seiner rechtlichen Definition von "verwundbarem Erwachsenen" "Behinderung" hinzu, um den Schutz zu stärken, nach Empfehlungen der Missbrauchskommission.
Neuseeland aktualisiert seine Gesetze, um gefährdete Erwachsene besser zu schützen, indem es die "Behinderung" in die rechtliche Definition von "verwundbarem Erwachsenen" gemäß dem Verbrechensgesetz von 1961 einbezieht, auf Empfehlung der Royal Commission into Historical Abuse in State Care.
Der Wandel, der die bestehenden Rechtsvorschriften klarstellt und nicht erweitert, zielt darauf ab, die Sicherungsmaßnahmen für Erwachsene mit Behinderungen zu stärken.
Während einige Advocacy-Gruppen drängten, "verwundbar" durch "gefährdete Erwachsene" zu ersetzen, um Stigmatisierung zu vermeiden, warnten Beamte vor möglichen rechtlichen Komplikationen, was die Regierung dazu veranlasste, den ursprünglichen Begriff beizubehalten.
Dieser Schritt ist Teil umfassenderer Reformen zur Bekämpfung des historischen Missbrauchs in den Pflegesystemen, einschließlich Änderungen bei der Aufsicht über Aufzeichnungen und der Überprüfung von Arbeitnehmern, mit einer Investition in Höhe von 71,5 Mio. $ zur Unterstützung einer sichereren Betreuungsperson.
New Zealand adds "disability" to its legal definition of "vulnerable adult" to strengthen protections, following abuse commission recommendations.