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flag Oberster Gerichtshof Regeln Untersuchung Fristen sind Ausnahmen, nicht die Norm, um Gerechtigkeit und Exekutive zu schützen.

flag Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Gerichte nicht routinemäßig Ermittlungsfristen verhängen sollten, wobei solche Maßnahmen Ausnahmen sind, nicht die Norm. flag Fristen sind nur dann gerechtfertigt, wenn eindeutige Beweise für unangemessene Verzögerung oder Untätigkeit vorliegen, die einen raschen Prozess nach Artikel 21 bedrohen. flag Das Gericht betonte, dass Untersuchungen aufgrund ihrer Komplexität Flexibilität erfordern und dass die Festlegung von Fristen von Anfang an die Exekutivbehörde verletzen würde. flag Er bestätigte die Notwendigkeit eines gerichtlichen Eingreifens nur dann, wenn Verzögerungen die Angeklagten beeinträchtigen, und gewährleistete, dass die Justiz nicht übermäßig verzögert wird, während die Untersuchungsautonomie gewahrt blieb. flag Das Urteil beschränkte auch die Schutzanordnungen gegen Zwangsmaßnahmen auf zwei Wochen, so dass die rechtmäßigen Schritte danach weitergeführt werden konnten.

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