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Oberster Gerichtshof Regeln Untersuchung Fristen sind Ausnahmen, nicht die Norm, um Gerechtigkeit und Exekutive zu schützen.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Gerichte nicht routinemäßig Ermittlungsfristen verhängen sollten, wobei solche Maßnahmen Ausnahmen sind, nicht die Norm.
Fristen sind nur dann gerechtfertigt, wenn eindeutige Beweise für unangemessene Verzögerung oder Untätigkeit vorliegen, die einen raschen Prozess nach Artikel 21 bedrohen.
Das Gericht betonte, dass Untersuchungen aufgrund ihrer Komplexität Flexibilität erfordern und dass die Festlegung von Fristen von Anfang an die Exekutivbehörde verletzen würde.
Er bestätigte die Notwendigkeit eines gerichtlichen Eingreifens nur dann, wenn Verzögerungen die Angeklagten beeinträchtigen, und gewährleistete, dass die Justiz nicht übermäßig verzögert wird, während die Untersuchungsautonomie gewahrt blieb.
Das Urteil beschränkte auch die Schutzanordnungen gegen Zwangsmaßnahmen auf zwei Wochen, so dass die rechtmäßigen Schritte danach weitergeführt werden konnten.
Supreme Court rules investigation timelines are exceptions, not the norm, to protect judicial fairness and executive authority.