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Malaysias oberstes Gericht am 7. Januar 2026 lehnte einstimmig die Berufung des Geschäftsmannes Halim Saad ab und schloss seine rechtliche Herausforderung für einen Aktienvertrag aus dem Jahr 2001 ab.
Der Bundesgerichtshof am 7. Januar 2026, lehnte Geschäftsmann Halim Saads Angebot zur Berufung auf eine vorherige Entscheidung, die seine Klage gegen die malaysische Regierung und zwei ehemalige Minister über die Aktienerwerb 2001 in Renong Bhd und UEM.
Ein drei Richtergremium entschied einstimmig, dass seine vorgeschlagenen Rechtsfragen nicht die Schwelle für die Berufung nach dem Gerichtsstandsgesetz erfüllten.
Die Entscheidung schließt die Entlassung seiner Forderungen ab und schließt den rechtlichen Weg, um die Aktionen der Regierung anzufechten.
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Malaysia's top court on Jan. 7, 2026, unanimously rejected businessman Halim Saad’s appeal, closing his legal challenge over a 2001 share deal.