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Das kenianische Gericht verbietet die öffentliche Anstellung privater Rechtsanwälte, wenn es internes Personal gibt, unter Berufung auf Kosten und Rechenschaftspflicht.
Ein kenianischer Hochgerichtshof in Nakuru erließ ein vorübergehendes Verbot für öffentliche Stellen, die private Anwälte einstellen, wo internes Rechtspersonal vorhanden ist, unter Berufung auf Bedenken hinsichtlich öffentlicher Ausgaben und Rechenschaftspflicht.
Das Urteil, das auf einer dringenden Petition der Aktivisten Okiya Omtatah Okoiti und Dr. Magare Gikenyi beruht, verbietet öffentlichen Institutionen, sich für externe Rechtsdienste zu engagieren, zu beschaffen oder zu bezahlen, und weist den Haushaltskontrolleur an, damit verbundene Gelder zurückzuhalten.
Die Law Society of Kenya verurteilte die Ordnung als schädlich für den juristischen Beruf und die Wirtschaft und gelobte, sie rechtlich anzufechten, indem sie argumentierte, dass die private Anstellung nach den bestehenden Statuten rechtmäßig bleibt.
Eine vollständige Anhörung ist für den 30. Januar 2026 geplant.
Kenyan court bans public hiring of private lawyers when in-house staff exist, citing cost and accountability.