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Greeleys Polizei war berechtigt, einen Mann zu erschießen, der ihnen ein Messer drohte, sagt der Staatsanwalt.
Der Bezirksstaatsanwalt von Weld hat festgestellt, dass Greeleys Polizeibeamte bei einer Konfrontation am 8. Januar 2026 einen Mann erschießen mussten.
Die Untersuchung ergab, dass die Beamten in Notwehr agierten, nachdem der Mann sie angeblich mit einem Messer bedroht hatte.
Es werden keine weiteren Anklagen eingereicht.
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Greeley police were justified in shooting a man who threatened them with a knife, DA says.