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flag Zwei Ausländer wurden unter Malaysias neuem Anti-Littering-Gesetz angeklagt, mit einer Geldstrafe und dem anderen Fall verschoben.

flag Zwei ausländische Staatsangehörige, ein Bangladesh-Mann und eine Indonesierin, wurden das erste Volk, das unter Malaysias neuem Anti-Littering-Gesetz angeklagt wurde, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat. flag Sie wurden am Neujahrstag wegen Wurfes in Johor Bahru angeklagt und erschienen am 23. Januar vor Gericht. flag Die Indonesierin plädierte für schuldig, wurde mit einer 15-tägigen Haftstrafe von RM500 bestraft und befahl, sechs Stunden Gemeindedienst zu leisten. flag Der Bangladesh-Mann, der einen Dolmetscher anforderte, ließ seinen Fall bis zum 28. Januar vertagen. flag Seit der Umsetzung des Gesetzes hat SWCorp landesweit 418 Wurfscheine herausgegeben, 103 an Ausländer, mit 99 zur Strafverfolgung genehmigt. flag Das Gesetz erlaubt Bußgelder bis zu RM2.000 und bis zu 12 Stunden Gemeindedienst, wobei die Nichteinhaltung zusätzliche Bußgelder von RM2.000 bis RM10.000 riskiert.

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