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Drei deutsche Firmen legten routinemäßige gesetzliche Offenlegungen nach deutschem Wertpapierrecht vor.
Drei deutsche Unternehmen – die Bilfinger SE und die Carl Zeiss Meditec AG – haben heute gemäß § 40 Abs. 1 WpHG die Einreichungen für die europaweite Verbreitung freigegeben.
Bei den Ankündigungen handelt es sich um routinemäßige regulatorische Offenlegungen, obwohl im Bericht keine spezifischen Angaben zu den Inhalten gemacht wurden.
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Three German firms filed routine regulatory disclosures under German securities law.