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Ab dem 1. Oktober 2026 benötigen indische Käufer nur noch PAN, nicht TAN, um Immobilien von NRIs zu kaufen, wodurch die Steuerbefolgung vereinfacht wird.
Ab dem 1. Oktober 2026 werden indische Käufer, die Immobilien von nicht ansässigen Indianern (NRIs) kaufen, keine Steuerabzugs- und Erhebungskontonummer (TAN) mehr für TDS-Zwecke benötigen, sondern nur ihre PAN verwenden.
Diese Änderung, die im Unionshaushalt 2026 angekündigt wurde, vereinfacht die Einhaltung der Vorschriften, verringert Verzögerungen und passt NRI-Eigentumstransaktionen an die Verkäufe von Gebietsansässigen an Gebietsansässige an.
Die Reform zielt darauf ab, den Prozess für Heimkäufer und NRZ zu erleichtern, die Integrität der Steuererhebung zu erhalten und gleichzeitig die Geschäftstätigkeit zu erleichtern.
Starting Oct. 1, 2026, Indian buyers need only PAN, not TAN, to buy property from NRIs, simplifying tax compliance.