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Sultan Abdullah bekräftigte die königliche Begnadigungsmacht ist eine verfassungsmäßige Pflicht, Gerechtigkeit zu gewährleisten, nicht eine politische Gunst.
Sultan Abdullah von Pahang erklärte, dass die königliche Begnadigungsmacht nach Artikel 42 der Bundesverfassung eine formelle, nicht-diskretionäre verfassungsmäßige Pflicht sei, keine politische Bevorzugung oder Handlung von persönlicher Sympathie.
Er hob hervor, dass es sich dabei um einen abschließenden Überprüfungsmechanismus handelt, der Gerechtigkeit und Fairness gewährleistet, wobei die Beschlüsse des Begnadigungsgremiums nach rechtlichen Verfahren getroffen werden.
Die Begnadigung löscht weder Verurteilungen aus noch untergräbt sie die Rechtsstaatlichkeit.
Im Jahr 2024 erhielt der ehemalige Premierminister Najib Razak eine reduzierte Strafe und Geldstrafe, obwohl ein Hohes Gericht seinen Antrag auf Hausarrest verweigerte, was auf das Fehlen eines zusätzlichen Dekrets hindeutete.
Das königliche Ehepaar unterstützte auch die Flutopfer in Kuantan und unterstützte ein Unfallopfer und unterstrich ihre Rolle als gemeinwirtschaftliche Helfer.
Sultan Abdullah reaffirmed the royal pardon power is a constitutional duty ensuring justice, not a political favor.