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flag Alabamas Senat unterstützt einen Gesetzentwurf, der die Todesstrafe für schwere Kinderverbrechen vorschreibt und einem Verbot des Obersten Gerichtshofs von 2008 trotzt.

flag Das Alabama-Haus Bill 41, das die Todesstrafe für Kindervergewaltigung, Sodomie und sexuelle Folter von Kindern unter 12 Jahren verhängen würde, hat das Senatsgerichtskomitee verabschiedet. flag Der Gesetzentwurf fordert das Urteil des Obersten Gerichtshofs 2008 in Kennedy gegen Louisiana heraus, das die Todesstrafe für nicht-homizide Verbrechen an Kindern verbietet. flag Unterstützer argumentieren, sich entwickelnde staatliche Gesetze und öffentliche Stimmung rechtfertigen die Veränderung, während Gegner verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen, vor Retraumatisierung der Opfer warnen und das Leben ohne Bewährung begünstigen. flag Der Gesetzentwurf wird nun im Senat verabschiedet, mit einer möglichen Verabschiedung am 1. Oktober 2026, für Verbrechen, die nach diesem Datum begangen wurden.

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