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Ein Berufungsgericht des Bundes befragte die Trump-Administration wegen gebührender Prozessbedenken schnellverfolgte Deportationen in Drittländer.
Ein Bundesberufungsgericht in Boston äußerte Besorgnis über die schnelle Deportationspolitik der Trump-Regierung in Drittländer und stellte die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens in Frage, obwohl es signalisierte, dass sie eine landesweite Verfügung eines unteren Gerichts einschränken könnte.
Die Politik, die Abschiebungen mit weniger als sechs Stunden erlaubt und sich auf diplomatische Zusicherungen stützt, steht den Migranten in unzureichender Zeit vor rechtlichen Herausforderungen, um Verfolgungs- oder Folterrisiken anzufechten.
Während der Oberste Gerichtshof vor kurzem erlaubte, die Politik vorübergehend zu gehen, schlug das Berufungsgericht vor, die einstweilige Verfügung auf vier benannte Kläger zu beschränken.
Der Fall, D.V.D.
v. U.S. Department of Homeland Security, bleibt ungelöst.
A federal appeals court questioned the Trump administration’s fast-track deportations to third countries over due process concerns.