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flag Energieminister präzisiert LNG-Fazilitätsfonds sind nicht steuerpflichtige Gebühren, keine Verbraucherabgabe.

flag Der Energieminister erklärte am 10. Februar 2026, dass die für den Bau einer neuen LNG-Einfuhrfazilität gesammelten Mittel keine Verbraucherabgabe oder -steuer sind, was die Einstufung des Finanzmechanismus als nichtsteuerliche Abgabe unterstreicht.

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