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Ein Bombay High Court verweigerte einem berauschten Passagier am Bahnhof von Marine Lines die Entschädigung für Verletzungen, unter Berufung auf den gesetzlichen Ausschluss nach dem Eisenbahngesetz.
Der Bombay High Court hat einem Passagier, der am Bahnhof Marine Lines verletzt wurde, eine Entschädigung verweigert. Er hat entschieden, dass er aufgrund seiner Vergiftung keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Eisenbahngesetz erheben könne.
Das Gericht stellte fest, dass § 124A Ansprüche ausschließt, wenn ein Passagier Rauschmittel zu seiner Verletzung beiträgt, auch wenn der Unfall auf Eisenbahngut stattgefunden hat.
Die Entscheidung betont, dass persönliches Fehlverhalten, wie beispielsweise unter dem Einfluss, Personen von Entschädigungen disqualifiziert, die rechtliche Verantwortung für das Verhalten der Fahrgäste bei der Aufrechterhaltung der Eisenbahnsicherheit verstärkt.
A Bombay High Court denied injury compensation to an intoxicated passenger at Marine Lines station, citing legal exclusion under the Railways Act.