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Das Oberste Gericht von Delhi stellt Jubin Nautiyals Entscheidung, in Delhi wegen Persönlichkeitsrechten zu klagen, in Frage und verweist auf Zuständigkeitsfragen.
Das High Court in Delhi befragte Sänger Jubin Nautiyals Entscheidung, statt Uttarakhand in Delhi eine Klage gegen Persönlichkeitsrechte einzureichen, wo er wohnt, was Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit aufwirft, zumal sich einige Angeklagte in Rumänien und den VAE befinden.
Während die Anerkennung der unbefugten Verwendung seines Bildes und seiner Stimme, das Gericht prüfte die rechtliche Grundlage für die Auswahl Delhi, die Feststellung Uttarakhands Gerichte sind in der Lage, den Fall zu behandeln.
Das Gericht behält sich seine Entscheidung vor und betont, dass die bloße Anwesenheit von zentralen Agenturen in Delhi die Zuständigkeit nicht rechtfertigt.
Der Fall ist noch anhängig.
Delhi High Court questions Jubin Nautiyal’s choice to sue in Delhi over personality rights, citing jurisdiction issues.