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Der polnische Bischof Andrzej Jeż steht vor Gericht, weil er angeblich keinen Priestermissbrauch gemeldet hat und damit den ersten hochrangigen Kirchenstrafprozess in Polen markiert.
Der polnische Bischof Andrzej Jeż wurde im Februar 2026 vor Gericht gestellt und war der erste hochrangige Kirchenbeamte in Polen, der wegen angeblicher Versäumnisse, unter seiner Obrigkeit Kindesmissbrauch durch Priester zu melden, strafrechtlich angeklagt worden war.
Jeż behauptet, dass er trotz glaubwürdiger Anschuldigungen die Notifizierungen an die Strafverfolgungsbehörde verzögert habe, und behauptet, er habe gehandelt, sobald er seine rechtliche Pflicht verstanden habe.
Der Fall, der in einem Gesetz aus dem Jahr 2017 verankert ist, das eine sofortige Meldung von Missbrauch vorschreibt, markiert einen entscheidenden Moment in der katholischen Kirche Polens, die lange vor der rechtlichen Rechenschaftspflicht geschützt ist.
Ankläger argumentieren, dass die Verzögerung gegen das Gesetz verstößt, während Jeż bei Verurteilung bis zu drei Jahren Gefängnis droht.
Der Prozess spiegelt die wachsende Nachfrage der Öffentlichkeit nach Transparenz und Gerechtigkeit wider, insbesondere nach einem Bericht aus dem Jahr 2019, der 382 Missbrauchsbeschwerden gegen polnische Priester von 1990 bis 2018 aufdeckte.
Polish Bishop Andrzej Jeż stands trial for allegedly failing to report priest abuse, marking first high-level church criminal case in Poland.