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Indiens Oberster Gerichtshof bestätigte Strafanzeige gegen Marion Biotech wegen giftiger Hustensirupe im Zusammenhang mit 18 Kindertoten in Usbekistan.
Das Oberste Gericht Indiens hat sich geweigert, eine Ladungsanordnung gegen Marion Biotech wegen Hustensirups, die mit dem Tod von mehr als 18 Kindern in Usbekistan zusammenhängt, aufzuheben, was die Schäden an dem weltweiten pharmazeutischen Ruf des Landes hervorhebt.
Das Gericht bestätigte eine Entscheidung des Untergerichts, mit strafrechtlichen Anklagen nach dem Drogen- und Kosmetikgesetz vorzugehen, unter Berufung auf Testberichte, die toxische Ethylenglykolwerte in den Sirupen zeigen.
Das Unternehmen und seine Beamten müssen vor Gericht gestellt werden, wobei das Gericht die Rechenschaftspflicht trotz der Zuständigkeitsgrenzen für die Hinzufügung von Mordanklagen betont.
In dem Fall werden Bedenken hinsichtlich der Qualitätskontrolle und der Regulierungsaufsicht in Indiens Arzneimittelindustrie hervorgehoben.
India’s Supreme Court upheld criminal charges against Marion Biotech over toxic cough syrups linked to 18 child deaths in Uzbekistan.