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Indien und Frankreich haben ihren Steuervertrag aktualisiert, um die Gewinnverlagerung einzudämmen, sich an die OECD-Vorschriften anzupassen und französische Investoren in indischen Aktien zu beeinflussen.
Indien und Frankreich haben ihre Doppelbesteuerungsvermeidungskonvention von 1992 aktualisiert, indem sie eine gestaffelte Dividendensteuer eingeführt, die Meistbegünstigungsklausel aufgehoben und dem Heimatland die vollen Besteuerungsrechte auf Kapitalgewinne gewährt haben.
Die mit den OECD-Standards abgestimmten Änderungen erweitern die Definition der permanenten Niederlassung um eine servicebasierte Präsenz, harmonisieren die Gebühren für technische Dienstleistungen mit dem US-Vertrag von India und stärken die Zusammenarbeit im Bereich Informationsaustausch und Steuererhebung.
Das Protokoll enthält Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs durch das Multilaterale Instrument BEPS zur Eindämmung der Gewinnverlagerung und zur Reduzierung des Vertragskaufs, was insbesondere französische Investoren in indischen Aktien betrifft.
Das Abkommen wird in Kraft treten, nachdem beide Nationen die innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen haben.
India and France updated their tax treaty to curb profit shifting, aligning with OECD rules and affecting French investors in Indian stocks.